STARTUP

NiSV, Fachkunde und Geräteeinweisung

Wer apparative Verfahren anbietet, braucht Qualifikation, Einweisung und dokumentierte Abläufe. Diese Seite ordnet die Bausteine – die verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Behörde.

01 — Startup

Was die NiSV regelt

Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung adressiert Anforderungen an Qualifikation und Betrieb bei Anwendungen am Menschen.

Welche Nachweise in Ihrem konkreten Fall gefordert sind, hängt von Anwendung, Gerät und Bundesland ab und wird von der zuständigen Behörde bestätigt.

02 — Startup

Geräteeinweisung und Mitarbeitertraining

Zu jeder Auslieferung gehört eine Einweisung in Bedienung, Sicherheit und Behandlungsablauf. Neue Teammitglieder sollten die gleiche Einweisung erhalten, bevor sie eigenständig behandeln.

Ein internes Trainingsprotokoll hält fest, wer wann eingewiesen wurde – das schafft Klarheit im Team und bei Prüfungen.

03 — Startup

Dokumentation im Alltag

Hauttypbestimmung, eingesetzte Parameter, Aufklärung und Nachsorgehinweise gehören in die Behandlungsdokumentation.

Dokumentierte Parametersets je Hauttyp und Areal machen Behandlungen im Team reproduzierbar und Verläufe nachvollziehbar.

04 — FAQ

Häufige Fragen

Brauche ich einen Fachkundenachweis?

Das richtet sich nach Anwendung und Gerät. Die verbindliche Einordnung nimmt die zuständige Behörde vor; Schulungen bietet die Alix Academy.

Wer darf am Gerät arbeiten?

Eingewiesene Personen mit der geforderten Qualifikation. Die Einweisung ist geräte- und personenbezogen zu dokumentieren.

Gibt es Schulungen für das ganze Team?

Ja, Mitarbeitertrainings lassen sich zusammen mit der Geräteeinweisung planen – auch für später hinzukommende Kräfte.

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Wir planen gemeinsam Technologie, Finanzierung, Ausbildung und den Aufbau deines Studios.